Ein Jahr BFSG: Warum digitale Barrierefreiheit ohne Kontrolldruck trotzdem über Aufträge entscheidet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Gut ein Jahr später fällt die Bilanz ernüchternd aus: Viele Unternehmen haben wenig getan, und die Aufsicht hat bisher kaum Druck aufgebaut.

Wer daraus schließt, das Thema könne warten, rechnet trotzdem falsch. Der Druck kommt aus einer anderen Richtung als erwartet: nicht von der Behörde, sondern aus Ausschreibungen, aus dem Wettbewerb und aus der Sichtbarkeit in Suche und KI-Systemen. Wer digitale Barrierefreiheit nur als Bußgeldrisiko bewertet, übersieht genau diese Hebel.

Das ist die Kernaussage unserer aktuellen Podcast-Folge mit Lukas Maximilian Langer, Gründer und Leiter Audit & Zertifizierung am IFDB Institut für Digitale Barrierefreiheit.

 

Die Aufsicht steht noch am Anfang

 

Zuständig für die Durchsetzung ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Laut Gewerbeaufsicht Bayern ist sie seit dem 26. September 2025 vollumfänglich als Vollzugsbehörde zuständig. Verstöße können nach dem BFSG mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

In der Praxis ist davon bislang wenig zu spüren. Langer berichtet, dass die Behörde nach Hinweisen von Unternehmen und Betroffenen Schreiben verschickt und Verfahren angestoßen hat, nach seiner Schätzung rund 700. Echte Sanktionen hat er bisher nicht beobachtet. Bewegung gibt es eher an anderer Stelle: Unternehmen gehen über das Wettbewerbsrecht gegeneinander vor.

Für viele Geschäftsführungen ergibt sich daraus eine einfache Rechnung. Langer schildert sie am Beispiel eines Stadtwerks mit vielen Tochtergesellschaften: Eine saubere Umsetzung für Website, Portale und Dokumente kann schnell einen mittleren sechsstelligen Betrag kosten. Dem steht ein Bußgeld gegenüber, das vielleicht irgendwann kommt. Rein betriebswirtschaftlich gewinnt dann das Abwarten.

Diese Rechnung ist allerdings unvollständig.

 

 

Der eigentliche Druck kommt aus Ausschreibungen

 

Ein Befund aus dem Gespräch überrascht: Ein wachsender Teil der Anfragen beim IFDB kommt aus dem B2B-Umfeld, also von Unternehmen, die das BFSG nach Langers Einschätzung selbst gar nicht unmittelbar trifft. Der Grund sind ihre Kunden. Wer Software, Telefonie oder Portale an Kommunen, Universitäten oder andere öffentliche Stellen liefert, findet digitale Barrierefreiheit zunehmend in den Ausschreibungsbedingungen. Wer sie nicht erfüllt, verliert den Auftrag.

Langer schätzt, dass sich das Verhältnis bei seinen Kunden inzwischen deutlich in Richtung B2B und öffentlicher Bereich verschoben hat. Im B2C-Umfeld, für das das Gesetz eigentlich gemacht wurde, tun sich viele Unternehmen dagegen weiter schwer.

Das Muster kennen wir aus der IT-Sicherheit: Anforderungen werden in Vorprüfungen und Lastenheften festgeschrieben, lange bevor der Vertrieb ins Spiel kommt. Wer sie nicht nachweisen kann, fällt still heraus. Barrierefreiheit wird damit zur Eintrittskarte, nicht zum Kür-Thema.

 

 

Overlay-Tools und Baukästen schaffen trügerische Sicherheit

 

Ein zweiter Befund betrifft die Umsetzung. Viele Unternehmen setzen auf sogenannte Overlay-Tools, also Widgets, die eine bestehende Seite nachträglich zugänglicher machen sollen. Langer beschreibt Fälle, in denen solche Lösungen für einen niedrigen Monatsbetrag eingesetzt werden und eine Barrierefreiheitserklärung in Ausschreibungen ausreicht, weil die Umsetzung niemand prüft. Er vergleicht das mit der Datenschutzerklärung aus dem Abo-Generator: Formal ist etwas da, wirklich konform ist es selten.

Ähnlich bei Website-Baukästen. Ein Template von Shopify, WordPress oder Typo3 mag als barrierefrei beworben werden. Sobald es angepasst wird, und das passiert im Mittelstand fast immer, ist diese Zusage nichts mehr wert.

Auch KI-gestützte Entwicklung löst das Problem nicht automatisch. Wer einem Sprachmodell nur „Bau mir eine Website“ vorgibt, bekommt nach Langers Erfahrung kein barrierefreies Ergebnis. Mit klaren Vorgaben sieht das anders aus. Die Qualität hängt davon ab, ob jemand das Ergebnis fachlich beurteilen kann.

Hinzu kommt, dass sich der technische Maßstab bewegt. Nach Angaben der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit Berlin gelten die WCAG 2.2 als aktueller Standard, und die europäische Norm EN 301 549 soll in ihrer nächsten Fassung deren Änderungen aufnehmen. Wer heute auf einem älteren Stand umsetzt, muss später nacharbeiten.

 

 

Der Business Case: Was davon trägt

 

Bleibt die Frage, ob sich Barrierefreiheit jenseits der Pflicht rechnet. Langer argumentiert bewusst wirtschaftlich, weil das in der aktuellen Lage die Sprache ist, in der Entscheidungen fallen:

  • Zielgruppe: Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung. Sie hilft dem Brillenträger, der zoomen muss, und jedem, der im Bus ein Video ohne Ton ansieht. Und sie betrifft eine alternde Kundschaft, die mit neuer Technik nicht mehr Schritt halten kann.
  • Sichtbarkeit: Erste Zahlen deuten darauf hin, dass nicht zugängliche Inhalte schlechter gefunden und schlechter von KI-Systemen erfasst werden. Langer betont selbst, dass die Datenlage noch zu dünn für belastbare Aussagen ist.
  • Aufträge: In öffentlichen Ausschreibungen ist Barrierefreiheit bereits ein Kriterium.
  • Verantwortung: Wer zeigt, dass er Menschen einbezieht, stärkt seine Marke.

Seriös ist an diesem Business Case vor allem das Ausschreibungsargument. Der Sichtbarkeitseffekt ist plausibel, aber noch nicht sauber belegt. Unternehmen sollten ihn als Zusatznutzen einplanen, nicht als Rechtfertigung allein.

Auch beim Kundenerlebnis im digitalen Zeitalter spielt der barrierearme Zugang zu digitalen Angeboten eine wichtige Rolle.

 

 

Deutschland im Vergleich

 

Andere Länder sind laut Langer deutlich weiter. In Frankreich werde konsequenter durchgegriffen, bis hin zu hohen Strafen gegen große Handelsketten, in nordischen Ländern würden säumige Anbieter öffentlich benannt. Beim IFDB kommen inzwischen Anfragen aus England, Frankreich und den USA, obwohl die eigene Website nur auf Deutsch vorliegt. Die Gesprächspartner dort seien fachlich oft tiefer im Thema als in Deutschland.

Für international tätige Unternehmen ist das ein Argument mehr: Die technischen Grundlagen sind weitgehend international, die Anforderungen der Märkte unterscheiden sich vor allem in der Durchsetzung. Wer einmal sauber umsetzt, ist für mehrere Märkte vorbereitet.

 

 

Was Unternehmen jetzt tun sollten

 

1. Betroffenheit ehrlich prüfen.
Nicht nur fragen, ob das BFSG direkt greift, sondern auch, ob Kunden aus dem öffentlichen Bereich Barrierefreiheit in Ausschreibungen verlangen.

2. Bestand auditieren statt Widget einbauen.
Ein Overlay ersetzt keine Umsetzung im Code. Ein Audit gegen WCAG 2.2 und EN 301 549 zeigt, wo die tatsächlichen Lücken liegen.

3. Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess holen.
Templates, Redaktionsabläufe und KI-gestützte Entwicklung brauchen klare Vorgaben, sonst geht der erreichte Stand mit jeder Änderung wieder verloren.

4. Dokumente nicht vergessen.
PDFs, Formulare und Kundenportale machen in vielen Organisationen den größten Aufwand aus.

5. Nachweise für den Vertrieb aufbereiten.
Wer in Ausschreibungen besteht, braucht belastbare Nachweise, nicht nur eine Erklärung auf der Website.

6. Den Business Case nüchtern rechnen.
Aufträge und Zielgruppen sind heute belegbar, Sichtbarkeitseffekte noch nicht. Beides gehört in die Entscheidung, aber mit unterschiedlichem Gewicht.

 

 

Fazit: Ein zahnloser Tiger mit wirtschaftlichen Folgen?

 

Was die Aufsicht angeht, wirkt das BFSG nach einem Jahr wie ein zahnloser Tiger. Seine Wirkung entfaltet sich bislang vor allem indirekt: über öffentliche Auftraggeber, über Wettbewerber und über Märkte, die weiter sind als Deutschland.

Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal ihrer digitalen Produkte behandeln, sind auf alle drei Entwicklungen vorbereitet. Wer auf das erste Bußgeld wartet, verliert vorher womöglich den Auftrag.

 

 

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

 

 

Über Lukas Maximilian Langer

Lukas Maximilian Langer ist Gründer und Leiter Audit & Zertifizierung am IFDB Institut für Digitale Barrierefreiheit. Er beschäftigt sich mit der Prüfung, Zertifizierung und praktischen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit.

 

Mehr zum Thema im Podcast:
Ein Jahr BFSG: Bilanz zwischen Abmahnung und Wirklichkeit – mit Lukas Maximilian Langer

Unsere frühere Podcast-Folge:
Compliance trifft Conversion: Barrierefreiheit als Business-Booster

 

Weiterführende Quellen

Gewerbeaufsicht Bayern – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und Marktüberwachung
IHK Braunschweig – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Berlin – Technische Standards

Back to the news overview